Garantie und Gewährleistung werden oft verwechselt, unterscheiden sich aber deutlich:
Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben):
- Gilt 2 Jahre ab Kaufdatum.
- Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Verkäufer gewährt.
- Deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben.
Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers):
- Ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers.
- Umfang und Dauer legt der Hersteller selbst fest.
- Bei STEVENS gilt eine 6-jährige Garantie auf den Rahmen (gemäß den Garantiebedingungen des Herstellers).
Zusammenfassung:
- Teile und Räder: gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
- Stevens-Rahmen: freiwillige 6-jährige Herstellergarantie.